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Ampelprinzip

In der Praxis orientiert sich forensische Nachsorge am Ampelprinzip , wonach je nach aktueller Risikoeinschätzung im Kontakt umgehende stationäre Interventionen (rot), Intensivierungen der Nachsorge (gelb) und/oder (spezifische kriminal-)therapeutische Interventionen (grün) erfolgen. Dabei reicht das Spektrum der Therapieangebote von kernpsychiatrischen Interventionen wie Diagnostik und Psycho -/Sozio- und Pharmakotherapie psychiatrischer Störungsbilder über die Bildung und Koordination nachsorgender Netzwerke bis hin zu spezifischen kriminaltherapeutischen Interventionen für Gewalt- und Sexualstraftäter (Reasoning&Rehabilitation-, Relapse Prevention Programme).

Ziel der forensisch-psychiatrischen Nachsorge ist die Verhinderung (weiterer) strafbarer Handlungen durch eine Sicherstellung der notwendigen ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Basistherapie und die Befähigung des Probanden, selbständig innerhalb bestehender gesellschaftlicher Strukturen psychisch stabil und straffrei zu leben. Die Erfolgsquote ist hoch: weit über 90% aller ehemals betreuten Probanden sind in einem mittleren Follow-up-Zeitraum von 3,3 Jahren (min.: 0 Tage, max.: 20 Jahre, Median: 3,0 Jahre) rückfallfrei geblieben!

Derzeit arbeiten multiprofessionell zusammengesetzte Teams von fünf Standorten (Haina, Kassel, Gießen, Schotten, Eltville-Eichberg; rote Punkte; s. Hessenkarte). In den kommenden Jahren wird an der zukünftigen Klinik in Riedstadt ein sechster Standort hinzukommen. Dabei orientieren sich die Versorgungsregionen an Landgerichtsbezirken und lokalen gemeindepsychiatrischen Strukturen.

Im äußersten Westen Hessens ist in Hadamar zudem eine forensische Nachsorgeambulanz für ehemals stationäre Maßregelvollzugspatienten nach § 64 StGB angesiedelt; hier wird in naher Zukunft am neuen Klinikstandort Merxhausen ebenfalls ein weiterer Nachsorgestandort entstehen.

Ambulanzampel
Das "Ampelprinzip"