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Aufnahme- und Finanzierungsmodalitäten

Schließlich werden durch die Fachambulanz noch einige weitere Probanden betreut, die bspw. in einem Strafverfahren eine Bewährungsstrafe unter der Auflage forensischer Nachsorge erhielten, deren vorläufige Unterbringung bis zur Hauptverhandlung ausgesetzt ist oder die als sog. Tatbereite durch Ambulanzbetreuung an der Begehung einer Straftat gehindert werden sollen (N= 7). Alles in allem betreut die Ambulanz in diesem überwiegend strafrechtlich geregelten Kontext zum Stichtag (1. Dezember 2010) hessenweit 286 Probanden.  

Daneben fungiert die Fachambulanz auch als Nachsorgeeinrichtung für Probanden, die zwar forensische und/oder psychiatrische Risiken tragen, aber nicht (mehr) dem obigen rechtlichen Rahmen unterliegen (PIA-Funktion; Psychiatrische Institutsambulanz). Dies sind vor allem ehemalige Probanden, die nicht mehr unter Führungsaufsicht stehen (N= 67), aber auch allgemeinpsychiatrische high-risk-Patienten in Bezug auf gewalttätige und/oder strafrechtliche Verfehlungen (N= 104) sowie Personen, die vor (drohendem), während oder nach Strafvollzug die spezifischen Angebote der Ambulanz nutzen (N= 9). Diese zweite Gruppe der durch die Ambulanz betreuten Probanden besteht aktuell aus insgesamt 180 Personen (zu Aufnahme- und Finanzierungsmodalitäten „Externer“ s.hier).

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen – strafbewehrte Nachsorge der Primärklientel, Freiwilligkeit der Sekundärklientel – liegt der Hauptunterschied vor allem in der Finanzierung. Die Forensisch-psychiatrische Ambulanz wird seit dem Jahr 2002 auf Grundlage eines Kabinettsbeschlusses im Umfang der Primärklientel finanziert. Kalkulatorische Basis ist dabei eine sog. caseload-gestützte Finanzierung nach dem Modell „1 Ambulanzmitarbeiter für 11 Probanden“; zusätzlich werden 4,0 Leitungs- und 4,0 Arzthelferin-Vollkraftstellen finanziert. Da die Nachsorgeambulanz als PIA anerkannt ist, können alle Probanden, so die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, im Rahmen der in Hessen gültigen Finanzierung der Betreuung psychisch kranker Menschen durch PIAs mit rund 238€/Quartal oder ca. 2,50€/Kalendertag über die KV abgerechnet werden. Der hieraus erzielte Erlös fließt an das Land zurück. Bei tatsächlichen Kosten in 2010 von 29€ pro Betreuungstag übernimmt das Land Hessen damit faktisch derzeit über 85% der Gesamtkosten der Ambulanz.

Mit allen Probanden werden Behandlungsverträge respektive Behandlungsvereinbarungen geschlossen, die eine - auch formaljuristisch wirksame - Verbindlichkeit in die Arbeit einziehen. Im Falle einer Betreuung der Primärklientel erfolgt die Beauftragung der Ambulanz zudem regelhaft durch Aufnahme in die Weisungen des jeweiligen Entlassungsbeschlusses.

Das Personal der Nachsorgeambulanz setzt sich zurzeit aus 6 FachärztInnen, 6 langjährig erfahrenen ÄrztInnen, 3 Psychologischen PsychotherapeutInnen, 4 PsychologInnen, 4 Fachkrankenschwestern/-pflegern, 3 Krankenschwestern/-pflegern, 1 Heilerziehungspfleger und 6 Sozialarbeitern-/SozialpädagogInnen zusammen, die nach dem „shared management Prinzip“ betreuen. 5 Arzthelferinnen unterstützen die Arbeit.

Zwischen allen Standorten besteht eine elektronische Vernetzung zum schnellen Informations- und Datenaustausch sowohl untereinander, als auch für die Kommunikation innerhalb des Betreuungsnetzwerkes, mit der Bewährungshilfe oder der Justiz. Bezüglich der Zusammenarbeit mit der Justiz bestehen dabei sehr kurze Wege zu den für die Führungsaufsichtverläufe zuständigen Strafvollstreckungskammern, während in Hessen die Führungsaufsichtstellen traditionell eher wenig Raum innerhalb dieser spezifischen Führungsaufsichten einnehmen.

Aktuell werden rund 64% der Probanden ausschließlich aufsuchend (1999: 47% von 2 Standorten), weitere 20% alternierend betreut. Konzeptuell liegt diesem Vorgehen die Erkenntnis zu Grunde, dass nur durch Einblicke in den Nahraum der Probanden und durch Kontakte mit wichtigen Bezugspersonen aus dem Lebens- und Arbeitsbereich der Klientel der Kernauftrag forensischer Nachsorge - die repetitierende Kaskade aus Risikoeinschätzung–Prognosebildung–Risikomanagement qualifiziert durchzuführen ist. Dabei wird nach einer ersten, sehr gründlichen Einschätzung aller neu aufgenommenen Probanden bezüglich ihrer psychosozialen Fähigkeiten, Wünsche und Bedürfnisse, medizinischer Diagnosen und medikamentöser Therapie sowie individueller forensischer Risiken, der Erstellung eines „Erste-Hilfe- oder Alarm-“ sowie eines Therapieplanes für die Dauer der Betreuung eine Einstufung der Probanden in einen für Ambulanzzwecke entwickelten Stufenplan vorgeno mmen, der, orientiert an probandenimmanenten Risiken, die Betreuungsintensität verbindlich festschreibt. Die Kontaktfrequenz schwankt dabei zwischen monatlichen Einmalkontakten und mehreren Kontakten pro Woche und ist angelehnt an das Prinzip des ACT (assertive community treatment).