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Heimbeirat

Der im Heimgesetz vorgesehene Weg der Mitwirkung über einen Heimbeirat ist in der HPE Haina nicht praktikabel. Aufgrund des überwiegend hohen Behinderungsgrades ist für die meisten Bewohner eine Mitwirkung über ein Wahlverfahren nicht nachvollziehbar. Der Heimbeirat hätte keine Legitimation.
Anstelle des Heimbeirates ist vom Amt für Versorgung und Soziales als Aufsichtsbehörde auf Vorschlag der HPE ein Ersatzgremium nach § 28a Heimmitwirkungsverordnung anerkannt worden. Diesem gehören derzeit fünf interessierte Bewohner an. Sie werden von einem Mitarbeiter des pädagogisch-psychologischen Dienstes unterstützt.
Weitere Formen der Mitwirkung sind Versammlungen der Bewohner in den Gruppen. Für die große Gruppe der schwer behinderten Bewohner ist das Vertrauensverhältnis der Bezugsbetreuung ganz wesentlich, um ihre Interessen herauszufinden und zur Geltung zu bringen.
Ein weiteres Element der Mitwirkung ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Angehörigen und gesetzlichen Betreuern.
