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Sicherungsstandards

Hochgesicherte Unterbringung |
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- JVA-Standard
- Möglichkeiten, Telefongespräche abzuhören
- Videoüberwachung
(Zellen oder einzelne Stationsbereiche oder einzelne Außenbereiche) - signifikant erhöhte Außensicherung
(Mauerhöhe bzw. Übersteigungssschutz, vergitterte Fenster bzw. entsprechendes Glas) - Zutritt zu dem Gebäude durch besonders gesicherte und verschlossene Pforte, die eine separate Schließung hat
- Schleusenfunktion (Doppeltür) an Stationstüren
- Zugang zu Ergotherapie-/Sportgebäuden nur über Gelände mit erhöhter Außensicherung
- besonders gesicherte Einzelzellen
- vandalensichere Bauweise
Gesicherte Unterbringung |
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Im Gegensatz zur hoch gesicherten Unterbringung befinden sich gesicherte Stationen nicht in Gebäuden, die eine besonders gesicherte und verschlossene Pforte haben, sondern durch eine normale Tür zu betreten sind.
- keine Videoüberwachung
- keine signifikant erhöhte Außensicherung
(z.B. Gitter, Übersteigungsschutz, Mauern mit JVA Standard) - Stationszugang via Schleuse
Geschlossene Unterbringung |
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Im Gegensatz zur gesicherten Unterbringung ist der Zugang zu Ergotherapie-und Sportgebäuden über das nicht ummauertes Gelände möglich.
Weiterhin:
- keine Möglichkeit, Telefonate abzuhören
- besonders gesicherte Einzelzellen möglich, aber nicht obligatorisch
- keine vandalensichere Bauweise
- Keine Schleusenfunktion an Stationstüren (zumindest nicht obligatorisch).
Halboffene Unterbringung |
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Die halboffene Unterbringung erfüllt die gleichen Sicherheitsstandards wie die geschlossene Unterbringung.
Allerdings wird die Station in der Regel offen und nur fakultativ geschlossen geführt.
Offene Unterbringung |
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Bauliche/physikalische Sicherung: Im Gegensatz zur geschlossenen Unterbringung:
- offene Stationstür (06:00- 22:00 Uhr)
- keine gesicherten Einzelzellen (analog Jugendherberge)
