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Qualitäts- und Sicherheitsberichte

Die Klinik für forensische Psychiatrie Haina fällt nicht unter die Bestimmungen des § 108 SGB V und hat in der Folge keinen strukturierten Qualitätsbericht gemäß § 137 SGB V zu erstellen.
Die Form der Qualitätsberichte der Klinik und insbesondere die Entwicklung der Kennzahlen sind daher mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Sozialministerium, direkt abgesprochen worden und unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Der Qualitätsbericht integriert einen jährlichen Sicherheitsbericht.
Der Qualitäts- und Sicherheitsbericht wird jährlich erstellt und muss jeweils bis zum 30. April des Folgejahres dem Ministerium vorliegen.
