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Pflegeheim für Menschen mit seelischer Behinderung

Das Pflegeheim der Vitos begleitenden psychiatrischen Dienste Haina betreut derzeit in zwei von einander getrennten, barrierefreien Wohngruppen ihre Klienten im Rahmen einer vollstationären Versorgung.

Bei vollstationären Pflegeheimen für pflegebedürftige Menschen mit Pflegestufe II und III sowie einer psychischen Erkrankungen bzw. seelischen Behinderung und/ oder Abhängigkeitserkrankung in Verbindung mit Comorbidität handelt es sich um Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 Abs.2 SGB XI

Die Leistungserbringung für den beschriebenen Personenkreis ist leistungsrechtlich den Pflegeleistungen der Pflegeversicherung (§ 43 SGB XI) und der Sozialhilfe (§ 61 SGB XII) zuzuordnen. Zusätzlich erfolgt auf der Grundlage einer Zusatzvereinbarung mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger die Vergütung der (über das Leistungsangebot eines Altenpflegeheimes hinausgehend) Maßnahmen der sozialen Betreuung und der Gestaltung des Tages im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte nach dem §§ 53, 54 SGB XII.