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Wohnheim für Menschen mit einer seelischer Behinderung

Das Wohnheim bietet eigene Zimmer und eine individuelle Privatsphäre bei gleichzeitig intensiver Betreuungs- und Pflegemöglichkeit. Eine 24-Stunden-Präsenz ist hier selbstverständlich.
Derzeit betreuen die BPD- Haina ihre Klienten im Rahmen der Eingliederungshilfe an zwei unterschiedlichen Standorten.
Die Betreuung erfolgt individuell, es können derzeit 5 unterschiedliche Wohnformen angeboten werden.
Die Wohnung wird als Prinzip der Lebensnormalität als zentraler Ort und Mittelpunkt gerückt. Sie ist Grundlage für regelmäßige persönliche Beziehungen am Lebensort und Aktivitäten. Sie dient als gesicherter Ruhe- und Rückzugsraum. Am Ziel des selbständigen Wohnens ist die therapeutische Leistung auszurichten. Nur bei dauerhaftem hohen Hilfebedarf, insbesondere der Pflege muss auf andere Wohnformen ( Pflegeheim nach SGB XI) zurückgegriffen werden.
Demzufolge sollen den betreuten Personen flexible Wohnformen angeboten werden, die dem Normalisierungsprinzip entsprechen. Selbsbestimmte Wohnformen sollen Vorrang haben.
Die Wohnungseinrichtung sollte ebenfalls individuell sein, eigene Möbel können mitgebracht werden oder werden wenn gewünscht von den Vitos begleitenden psychiatrischen Diensten gestellt.
Bei verändertem Hilfebedarf sollte der Wechsel ins Betreute Wohnen ohne Wohnortwechsel möglich sein (auch umgekehrt).
